Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Birgit Seckler, Transkriptionen, Weberstraße 109, 41749 Viersen – nachfolgend „Auftragnehmerin“ – und ihren Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“.
- Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Transkriptions-, Schreib-, Formatierungs- und damit verbundene Unterstützungsleistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Auftraggebern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin haben Vorrang vor diesen AGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
- Anfragen des Auftraggebers können telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder in sonstiger Textform erfolgen.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin den Auftrag bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
- Art und Umfang der Leistung sowie die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
- Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Auftragserteilung können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und des Fertigstellungstermins führen. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber hierüber vor Durchführung zusätzlicher Arbeiten informieren, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
3. Leistungen und Mitwirkung des Auftraggebers
- Die Auftragnehmerin erbringt die jeweils vereinbarten Transkriptions-, Schreib- und Unterstützungsleistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen Dateien, Aufzeichnungen, Unterlagen, Informationen und Formatvorgaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten Inhalte und Unterlagen verantwortlich.
- Die Auftragnehmerin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte auf ihre sachliche, medizinische, psychologische oder rechtliche Richtigkeit zu überprüfen.
- Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder technisch nicht verwendbare Unterlagen entstehen, können entsprechend dem tatsächlichen zusätzlichen Aufwand berechnet werden, sofern dies vorher vereinbart wird.
- Bei schwer verständlichen, qualitativ eingeschränkten oder stark störungsbehafteten Audioaufnahmen kann sich der Bearbeitungsaufwand erhöhen. Ein dadurch entstehender Mehraufwand wird dem Auftraggeber vor Durchführung zusätzlicher Arbeiten mitgeteilt, soweit dies möglich ist.
4. Vertraulichkeit
- Die Auftragnehmerin behandelt die ihr im Rahmen eines Auftrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Unterlagen vertraulich.
- Dies gilt insbesondere für persönliche, medizinische, psychologische, juristische, wirtschaftliche und sonstige sensible Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit zu verwenden und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
- Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunft oder Offenlegung bleiben unberührt.
- Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.
5. Termine und Fertigstellung
- Vereinbarte Fertigstellungstermine werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
- Sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, handelt es sich um einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Ausfällen von Kommunikations- oder Übertragungssystemen sowie aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkung des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
- Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber über absehbare erhebliche Verzögerungen, soweit dies möglich ist.
6. Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung.
- Je nach Art und Umfang des Auftrags kann die Abrechnung insbesondere nach:
- Audiominuten,
- Seitenzahl,
- Zeichenanzahl einschließlich Leerzeichen,
- Zeitaufwand
oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale erfolgen.
- Besondere Anforderungen, beispielsweise umfangreiche Formatierungsvorgaben, schwierige Audioqualität, besonders hoher Bearbeitungsaufwand oder kurzfristige Fertigstellung, können bei der individuellen Angebotserstellung berücksichtigt werden.
- Die jeweils vereinbarte Vergütung wird dem Auftraggeber vor Beginn der Bearbeitung transparent mitgeteilt.
- Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG vorliegen und die Regelung von der Auftragnehmerin angewendet wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrags, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.
8. Übermittlung der Arbeitsergebnisse
- Die fertigen Arbeitsergebnisse werden grundsätzlich in dem vereinbarten Dateiformat elektronisch übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Auftragnehmerin verwendet für die elektronische Übermittlung geeignete technische Möglichkeiten.
- Bei Übermittlung per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationswege kann ein allgemeines technisches Übertragungsrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Bei besonders vertraulichen oder sensiblen Unterlagen können auf Wunsch des Auftraggebers alternative Übertragungswege vereinbart werden, soweit technisch und organisatorisch möglich.
9. Korrekturen und Beanstandungen
- Der Auftraggeber wird gebeten, das übermittelte Arbeitsergebnis nach Erhalt zeitnah zu prüfen.
- Erkennbare Transkriptions- oder Schreibfehler können der Auftragnehmerin innerhalb angemessener Frist mitgeteilt werden.
- Berechtigte und von der Auftragnehmerin zu vertretende Fehler werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften korrigiert.
- Änderungen, die auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers, geänderten Vorgaben oder nachträglich bereitgestellten Informationen beruhen, stellen grundsätzlich eine zusätzliche Leistung dar und können gesondert berechnet werden.
10. Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine gesetzliche Haftung zwingend vorgeschrieben ist.
- Für die sachliche, medizinische, psychologische oder rechtliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.
- Eine Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Auftragnehmerin verursacht wurden.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
- Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte und Unterlagen bleiben dessen Eigentum bzw. unterliegen den jeweiligen Rechten Dritter.
- Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, der Auftragnehmerin die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Inhalte zur Verfügung zu stellen.
- Die Auftragnehmerin erhält durch die Auftragserteilung keine weitergehenden Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber übermittelten Inhalten.
- Arbeitsergebnisse werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck erstellt und dem Auftraggeber zur vereinbarten Nutzung überlassen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
12. Speicherung und Löschung von Unterlagen
- Die Auftragnehmerin speichert übermittelte Dateien und Arbeitsergebnisse nur so lange, wie dies für die Durchführung des Auftrags, die Kommunikation mit dem Auftraggeber oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
- Nach Abschluss des Auftrags können übermittelte Arbeitsdateien und sonstige Unterlagen gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
- Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, wichtige Arbeitsergebnisse nach deren Erhalt dauerhaft zu sichern.
13. Einsatz von Dienstleistern
Die Auftragnehmerin kann zur technischen Durchführung ihrer Leistungen geeignete Dienstleister einsetzen, soweit dies erforderlich ist und die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben, eingehalten werden.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.